Meinungsbeitrag zur Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes
Treiber für den schnellen Netzausbau ist die Tatsache, dass uns beim Klimaschutz die Zeit wegrennt. Klimaschutz und Energiewende auf ein hohes Tempo zu bringen, geht nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsprozessen. Bei der Stromnetzplanung ist seit vielen Jahren ein guter Prozess implementiert, um breit getragene Entscheidungen für den Netzausbau zu treffen. Alle anderen Energieinfrastrukturen sollten sich ein Beispiel nehmen.
Was ist passiert?
Die aktuelle Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes ist das Resultat einer ziemlich demokratischen Stromnetzplanung. Nach zwei Durchläufen zum Szenariorahmen Strom und zwei Netzentwicklungsplänen für 2030 in den Versionen 2017 und 2019, die umfangreich und mehrfach öffentlich konsultiert wurden, werden mit dem Bundesbedarfsplangesetz nun neue Leitungen in Gesetz gegossen. Diese Leitungen sind für die Integration der Erneuerbaren Energien notwendig, ihre Notwendigkeit wurde von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der Bedarf wird regelmäßig überprüft – heißt, auch eine bestätigte Leitung kann wieder aus dem Gesetz fliegen. Es wird also im Regelfall nichts genehmigt und gebaut, was nicht gebraucht wird.
Die Leitungen, ob Neu-, Aus- oder Umbau, werden vor Ort sicherlich wieder für Diskussionen sorgen. Das ist auch gut so. Betroffene haben ein Recht darauf, dass man ihnen die Planungen erklärt und auch, wie es dazu kam. Dies kann die schlichte Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes nicht leisten. Die 709 Mitglieder des Bundestags, die das Gesetz verabschieden, müssen in ihren Wahlkreisen für das Thema ansprechbar sein. Entscheidend ist, dass der Bedarf für neue Infrastrukturen erklärt wird, bevor die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsprozesse beginnen. Das Miteinander reden, voneinander lernen und der Prozess als Plattform für den Austausch verschiedener Meinungen leisten einen großen Beitrag zur Bildung von Vertrauen und ermöglichen einen sachlichen Dialog, wenn es um konkrete Ausbauvorhaben geht.
Neben ihrem Beitrag zur Energiewende müssen wir die Novelle danach bewerten, wo sie den weiteren demokratischen Prozess unterstützt und wo sie eine Gefahr dafür ist.
Was stützt den demokratischen Prozess?
Die Novelle zeigt, dass den Diskussionen vor Ort zugehört wurde. So gibt es bspw. mehr Projekte im Bereich von 380kV-Wechselstrom, die als Erdkabelpiloten umgesetzt werden können. Vor allem in stark belasteten Siedlungsräumen oder naturschutzfachlich sensiblen Bereichen kann ein Erdkabel für „Entspannung sorgen“.
Die Planungs- und Umsetzungsgrundlagen von Ad-Hoc-Maßnahmen, Punktmaßnahmen und Netzbooster-Piloten schienen zu fehlen. Diese sind nicht Teil der Novelle, weil es sich dabei um lokale Anlagen handelt und diese auf Basis eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet werden können. Hoffen wir, dass die Vorhabenträger dies auch ohne gesetzlichen Druck umsetzen. Denn innovative Netztechnologien müssen vermehrt eingesetzt werden, damit der Stromnetzausbau verringert bzw. so gering wie möglich ausfallen kann und die Kosten des Netzengpassmanagements im Rahmen bleiben.
Das Erfordernis der Planfeststellung (§43 Energiewirtschaftsgesetz) ist ein hohes Gut in jeder Art von Planungsverfahren. Dies muss auch weiterhin Bestand haben, selbst wenn die Zulassung auf vorzeitigen Baubeginn im Bundesbedarfsplangesetz (konkret: Neufassung (§44c Energiewirtschaftsgesetz) vereinfacht wurde. Sachgerecht ist hier das Stichwort.
Im Rahmen der Novelle werden auch Anpassungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz vorgenommen, so soll etwa der Verzicht auf Bundesfachplanung (§5a NABEG) bei weiteren Projekten möglich sein: Dies soll vor allem der Beschleunigung des Netzausbaus dienen. Meist handelt es sich um die Änderung oder Erweiterung einer Leitung, den Ersatzneubau oder um die Verlegung von Leerrohren innerhalb eines Trassenkorridors. Beschleunigung wird aber auch erreicht, wenn Fristen für den Antrag auf Bundesfachplanung (§6 NABEG) eindeutig sind und nicht wie jetzt vorgesehen, mehrfach verlängert werden können. Auch Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden müssen das Umsetzungstempo erhöhen.
Wo liegen die Gefahren für einen offenen Prozess und das Verständnis vor Ort?
Die Beschneidung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Neufassung §9 NABEG) ist falsch. Wenn neue Unterlagen von Dritten eingebracht werden, die zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben und sich als ernsthaft in Betracht kommend herausstellen, muss die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend notwendig sein. Eine mögliche Alternative und die daraus folgende Neuplanung ist für die Nachvollziehbarkeit des Planungsprozesses für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich.
Es steckt viel Licht, aber auch Schatten in der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes. In großen Teilen ist sie gut, aber Nachbesserungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwingend nötig.
Um die Netze für die Energiewende fit zu machen, braucht es Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit. Schlussendlich ist dies essentiell für einen demokratischen Planungsprozess und ist eine Voraussetzung dafür, dass das Projekt Energiewende in der Bevölkerung die hohe Zustimmung behält. Der Umbau der Stromnetze bleibt dafür ein gutes Beispiel – das nicht durch die leichtfertige Einschränkung von Beteiligungsmöglichkeiten auf Spiel gesetzt werden darf.