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In eigener Sache: Klarstellung

Dienstag, 29.03.2022

Wir bearbeiten täglich eine Vielzahl verschiedener Themen im ständigen Einsatz für Umwelt und Klima. In unserer Arbeit kann es deshalb vorkommen, dass sich trotz aller Anstrengungen ungenaue Aussagen oder Fehler einschleichen.

© Teerayut - stock.adobe.com

In einer Mail vom 29. März haben wir fälschlicherweise geschrieben, dass die Bundesregierung einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt hätte, für Artenschutz reservierte Flächen in der Landwirtschaft für die Nutzung samt Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln freizugeben.

Korrekt ist: Die EU-Kommission hat den Entwurf eines delegierten Rechtsakts vorgestellt, der auf den Vorrangflächen konventionellen Anbau erlaubt mit Dünger und Pestiziden. Deutschland hat sich (durch eine Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums) explizit dagegen ausgesprochen (sowohl Anbau wie auch Pestizide). Eine Abstimmung hat es noch nicht gegeben. Die Bundesregierung hat verlautbart, in Deutschland die Vorrangflächen nicht für Anbau mit Pestiziden und Dünger freizugeben. Hierzulande sollen die Pflanzen auf den Artenschutzflächen als Tierfutter verwendet werden dürfen.

Der delegierte Rechtsakt der EU ist noch nicht in Kraft. Die Abstimmung im EU-Agrarministerrat erfolgt voraussichtlich über doppelte Mehrheit und nicht über Einstimmigkeit. Ob Deutschland bei diesen geringen Chancen Widerstand mit anderen im EU-Rat leistet und ob es dann dort zu einer Abstimmung und gegebenenfalls einem Votum dagegen kommt, ist unklar.

Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen.

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