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DUH gewinnt gegen Ikea: Möbelgigant muss Elektroschrott zurücknehmen

Dienstag, 10.10.2017

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und wiederverwendet, recycelt oder entsorgt. Damit die Sammelmengen steigen, müssen vor allem große Händler wie Ikea alte Elektrogeräte zurücknehmen.

© Holger Weinandt

Die Möbelhauskette Ikea muss alte Elektrogeräte zurücknehmen und Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten informieren. Das ist die klare Aussage des am 28. September 2017 veröffentlichten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main. Die deutsche Tochter des multinationalen Einrichtungskonzerns hatte dies bei Testbesuchen der DUH verweigert – obwohl das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hierzu Händler seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet. Nachdem sich die Möbelhauskette ebenso geweigert hatte, die rechtwidrige Praxis unverzüglich zu beenden und ein gesetzeskonformes Verhalten zuzusichern, hatte die DUH im Januar 2017 geklagt.

Profitmaximierung zu Lasten der Umwelt und Verbraucher

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Es ist absurd: In der Werbung stellt sich Ikea als besonders nachhaltig dar. Dabei verletzt Deutschlands größte Möbelhauskette grundlegende gesetzliche Pflichten, um den eigenen Profit zu maximieren. Die Last tragen Umwelt und Verbraucher. Es besteht die Gefahr, dass wenn Elektroaltgeräte nicht korrekt zurückgegeben werden können, diese ordnungswidrig entsorgt und sogar als illegaler Elektroschrott in Entwicklungsländer exportiert werden. Dort werden die Geräte zum Teil unter katastrophalen Bedingungen für Mensch und Umwelt entsorgt. Das können wir nicht akzeptieren.“

Da viele Elektrogeräte Schadstoffe enthalten, zum Beispiel Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus, können sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Ikea-Urteil ist ein Signal an den Handel

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiges Signal an den Handel: Nun ist klar, dass gesetzliche Hinweispflichten nicht umgangen werden dürfen, indem wichtige Informationen im Kleingedruckten der AGBs oder auf Internetseiten versteckt werden. Stattdessen müssen Verbraucher so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos wahrnehmen können. Etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsort.

Die DUH bleibt dran

Die DUH kündigt weitere Testbesuche im Handel und ein rechtliches Vorgehen gegen festgestellte Gesetzesverstöße an. Denn nur durch Verbraucheraufklärung und ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestellen kann die derzeit niedrige Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von etwa 40 Prozent angehoben und deren illegale Entsorgung eingedämmt werden.

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