Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft
Die Gerichte in Düsseldorf, München und Stuttgart haben bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote erforderlich sind. Es wird Zeit, dass die Politik sich endlich von den in Hinterzimmern verabredeten unzureichenden Software-Updates verabschiedet und wirklich wirksame Maßnahmen ergreift.
Weder das Bundesverkehrs- noch das Bundesumweltministerium waren bisher zu Arbeitsgesprächen mit der DUH bereit. Umwelt- und Verbraucherverbände sind auch für die Teilnahme am Nationalen Diesel-Forum trotz aller Bemühungen bisher nicht eingeladen. So bleibt der DUH nur der Weg über die Öffentlichkeit, ihr mit Experten entwickeltes „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ als neue Verhandlungsgrundlage für den Dieselgipfel am Mittwoch, 2.8.2017 zu präsentieren, mit denen sowohl die Luftqualitätswerte ab dem 1.1.2018 eingehalten als auch die die Mobilität der Menschen sichergestellt werden kann.
Unsere 8 Sofortmaßnahmen
ab sofort nur noch Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx von 80 mg/km auf der Straße umfassend einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
bei Neufahrzeugen ab 2018 (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge zur Hardware-Nachrüstung mit Harnstoff-betriebener SCR Abgasreinigung zur umfassenden Sicherstellung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße bis minus 15 Grad Celsius, alternativ Rückkauf des Schmutz-Diesel-Pkw.
(Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI SCR-Technologie.
Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis spätestens 31.12.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro VI Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an Nahverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung und Ausdehnung der Betriebszeiten.
um dem Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen Unternehmen zu geben.
Verpflichtung zur Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius bis plus 35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
Offenlegung aller CO2- und emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt: Die Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.
Weiterlesen: Unsere Pressemitteilung vom 31. Juli 2017
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Kontakt
Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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