Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert von Umweltministerin Lemke Durchsetzung der Sammelquoten für Batterien und Elektrogeräte
Berlin, 10.2.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von der neuen Bundesumweltministerin Steffi Lemke, das Batteriegesetz und das Elektrogesetz grundlegend zu überarbeiten. Nur so können die umweltschädliche unsachgemäße Entsorgung von Altgeräten und Altbatterien reduziert und die Sammelmengen erhöht werden. Die derzeitigen Gesetzeslücken führen dazu, dass gerade einmal 44,3 Prozent des Elektroschrotts und 45,6 Prozent der Altbatterien ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Um Sammel- und Recyclingquoten grundlegend zu erhöhen, bedarf es verbindlicher Sammelsysteme für Elektroschrott und höherer Sammelquoten für Batterien. Zudem müssen Vorgaben zum Produktdesign für eine längere Nutzungsdauer sorgen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf besser über ihre Rückgaberechte informiert werden.
„Die Umweltzerstörung durch falsch entsorgte Batterien und Elektrogeräte ist gewaltig. Es kann nicht sein, dass nicht einmal die Hälfte der Gerätebatterien und des Elektroschrotts in Deutschland ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Batterien und Elektroschrott können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten, die bei falscher Entsorgung Grundwasser und Böden verseuchen. Dazu gehen so Unmengen an Rohstoffen für ein Recycling verloren, die nun unter immenser Umweltbelastung neu gewonnen werden müssen. Umweltministerin Steffi Lemke muss jetzt wirksam gegensteuern und dafür sorgen, dass die sowieso niedrig angesetzten Sammelquoten endlich erfüllt werden“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Die gesetzlich vorgegebenen Sammelquoten liegen seit 2019 bei 65 Prozent für Elektroschrott sowie seit 2021 bei 50 Prozent für Altbatterien. Derzeit wird insbesondere die von der EU vorgegebene Elektroschrott-Sammelquote von Deutschland massiv verfehlt, da die Industrie bisher nicht zu deren Einhaltung verpflichtet ist. Deshalb fordert die DUH, dass Hersteller sich zukünftig Sammelsystemen anschließen müssen, die gesetzlich zur Einhaltung der Sammelquote verpflichtet sind.
Diese Regelung ist bei der Sammlung von Altbatterien zwar längst umgesetzt, aber auch hier liegt die Sammelquote bei lediglich 45,6 Prozent. Die Gründe dafür sind eine zu niedrig angesetzte Sammelquote sowie Fehlanreize und Schlupflöcher im Batteriegesetz. So haben beispielsweise die Sammelsysteme keinen Anreiz, mehr Altbatterien einzusammeln, als die gesetzliche Sammelquote verlangt, da alles darüber hinaus zusätzliche Kosten verursacht.
„Der deutsche Sonderweg, für Elektroschrott keine verpflichtenden Sammelsysteme vorzugeben, ist gescheitert. Belgien, Frankreich, Österreich oder Schweden haben verbindliche Sammelsysteme, durch die pro Kopf bereits 2018 zwischen 17 und 38 Prozent mehr Elektroschrott gesammelt und recycelt werden konnte. Zudem können den Sammelsystemen so Mindestanforderungen vorgegeben werden, etwa für flächendeckende Sammelstellen oder die Einhaltung der EU-Mindeststandards EN 50625x beim Recycling der gesammelten Altgeräte. Um erneute Fehlanreize und Schlupflöcher in der Gesetzesnovelle zu vermeiden, sollte ein Expertenbeirat den Prozess begleiten, dem auch Umweltverbände angehören“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Darüber hinaus fordert die DUH ein umweltgerechteres Produktdesign hinsichtlich Haltbarkeit, Reparierbarkeit und der Verwendung von Recyclingmaterialien. Hierzu sollte die Bundesregierung verbindliche Mindestvorgaben und finanzielle Anreize festlegen. Die Gestaltung der Anreize darf sie nicht den Sammelsystemen überlassen, sondern muss diese einheitlich vorgeben. Andernfalls würden Hersteller ihre Produkte nicht ökologischer gestalten, sondern schlicht zu einem Sammelsystem mit günstigeren Konditionen wechseln. Zudem müssen Verbraucherinformation und behördlicher Vollzug der Gesetze massiv gestärkt werden. So zeigen etwa Tests der DUH, dass insbesondere Onlinehändler ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten immer wieder unterlaufen.
Hintergrund:
DUH-Berechnungen zufolge wurden im Jahr 2020 mit circa 65.000 Tonnen rund 9.500 Tonnen mehr Gerätebatterien in Verkehr gebracht als im Vorjahr. Tatsächlich dürfte diese Zahl noch höher ausfallen, da illegal – etwa über Online-Marktplätze – verkaufte Batterien nicht berücksichtigt sind. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch mit nur rund 26.000 Tonnen weniger Batterien gesammelt, als im Vorjahr. Hierdurch ging die Sammelquote von 52,2 Prozent in 2019 auf nur noch 45,6 Prozent in 2020 zurück. Der Bundesregierung zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen.
Links:
- Positionspapier zum Batteriegesetz und zur geplanten EU-Batterieverordnung sowie weitere Informationen zum Thema Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
- Positionspapier zum Elektrogesetz sowie weitere Informationen zum Thema Elektrogeräte: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 74463368, sommer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de