Pressemitteilung
Bundesregierung blockiert beim Klimaschutz in Gebäuden: Deutsche Umwelthilfe legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Berlin, 14.9.2021: Aufgrund der fortwährenden Blockadehaltung der Bundesregierung beim Klimaschutz im Gebäudesektor bringt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute erste rechtliche Schritte auf den Weg und reicht Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, die europäischen Effizienz-Vorgaben für Gebäude in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird immer noch mit veralteten Standards gebaut, die die Klimaziele unterlaufen. Die EU-Niedrigstenergiestandards für öffentliche Gebäude hätten bereits 2019 umgesetzt werden müssen. Die DUH fordert insbesondere angesichts der verfehlten Klimaziele des Gebäudesektors, diese zusätzliche Klimaschutzmaßnahme umzusetzen und die EU-Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung gibt öffentlich den Klimaschutzweltmeister und verweigert gleichzeitig seit Jahren die korrekte Umsetzung von Energieeffizienzvorschriften der EU für Gebäude. Die Große Koalition hat es in der auslaufenden Legislaturperiode nicht geschafft, die EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland rechtskonform umzusetzen. Das ist symptomatisch für die Missachtung der Energieeffizienz. Anhaltender Widerstand bei allen Versuchen, Deutschland energieeffizienter zu machen, haben in der Vergangenheit insbesondere das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium geleistet. Wir haben es hier mit systematischen Umsetzungsdefiziten zu tun, die dringend so schnell wie möglich aufgelöst werden müssen. An erster Stelle muss eine Sanierungsoffensive für die öffentlichen Gebäude stehen. Diese verbrauchen einen überproportionalen Anteil der Endenergie im Gebäudesektor. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Deshalb reichen wir Beschwerde bei der EU-Kommission ein.“
Die europäische Gebäuderichtlinie schreibt seit 2019 in öffentlichen Gebäuden den sogenannten Niedrigstenergiestandard vor, gleichzeitig sollen neu errichtete Gebäude idealerweise komplett mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit 2021 muss der Niedrigstenergiestandard in allen neu errichteten Gebäuden gelten. Die Bundesregierung hat diese Vorgaben nicht umgesetzt, noch immer gelten im Neubau und im Sanierungsfall veraltete Vorgaben. Diese Verweigerung bildet die Grundlage für das Beschwerdeverfahren, das die DUH heute bei der europäischen Kommission startet.
„Die Missachtung der Brüsseler Vorgaben ist ein Paradebeispiel für die Einflussmöglichkeiten der Gaslobby in Deutschland“, kommentiert Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH. „Mit dem Argument, höhere Gebäudestandards würden es schwieriger machen, weiterhin Gasheizungen im Neubau zu verbauen, wurden klimakonforme Gebäudestandards verhindert. Dabei ist klar: Nur mit erneuerbaren Wärmetechnologien werden wir das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes erreichen. Leider haben die deutschen Heizungshersteller diese Trendwende verpasst und setzen jetzt alles darauf, lange überfällige klimapolitische Anforderungen um jeden Preis zu verhindern. Die Rekordabsatzzahlen für Gasheizungen müssen für uns alle ein gewaltiger Weckruf sein – mit jeder neu eingebauten Gasheizung verabschieden wir uns ein Stück weiter von den Klimazielen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Wir fordern schnellstmöglich einen Einbaustopp von fossil betriebenen Öl- und Gasheizungen im Neubau.“
Links:
Die DUH-Blaupause für klimaneutrales Wohnen und das Faktenpapier "Emissionslücke Gebäude finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de