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Über diese wichtigen Themen möchten wir Sie informieren:
Durchbruch fürs Klima: Erstes Klimaurteil gegen die Bundesregierung ab sofort rechtskräftig
Weiteres Klimaurteil in Revision: Ausgerechnet Klimaminister Habeck weigert sich, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren
„Klimaneutral“ durch Kompensation? Wir zeigen vor Gericht, dass diese Rechnung nicht aufgeht
Mehrweg muss immer vorrätig sein: Wir haben unsere Klage gegen Back-Factory gewonnen!
Werden Sie Teil des Globalen Klimastreiks am 20. September: Jetzt mitmachen und kostenlos Demo-Material abholen
 
 

Durchbruch fürs Klima: Erstes Klimaurteil gegen die Bundesregierung ab sofort rechtskräftig

Vier Monate ist es her, dass die Ampel in zwei von uns angestrengten Klimaklagen zu mehr Klimaschutz in nahezu allen Sektoren verpflichtet wurde – jetzt ist das erste dieser wegweisenden Urteile rechtskräftig! Es geht um einen Sektor, in dem die Klimaschutzlücke besonders groß ist: Im Landnutzungssektor werden die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen zu praktisch 100 Prozent verfehlt. Im Jahr 2045 soll der Sektor eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern, laut Berechnungen wird er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen. Umweltministerin Steffi Lemke hat verstanden, dass wirksame Klimaschutzmaßnahmen nicht nur dringend notwendig, sondern auch rechtlich unvermeidlich sind und von einer Revision abgesehen. Dieses Rückgrat sucht man sonst im Kabinett vergebens, aber dazu später mehr.

Es ist das erste Mal, dass ein Umweltverband eine Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Wie geht es weiter? Wir fordern Steffi Lemke und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, bis zum 31. Oktober 2024 einen Entwurf mit geplanten Maßnahmen vorzulegen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten verabschiedet werden. Andernfalls werden wir ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten.

Für uns ist klar, welche Maßnahmen notwendig sind: Darunter sind die nasse Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren, mehr Unterstützung für die ökologische Landwirtschaft und die Reduktion des Holzeinschlags in unseren Wäldern. Wir bleiben weiter hartnäckig für den Klimaschutz. Machen Sie sich mit uns dafür stark – mit einer Spende oder indem Sie eine Klimaklagen-Patenschaft übernehmen!
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Weiteres Klimaurteil in Revision: Ausgerechnet Klimaminister Habeck weigert sich, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren

Ausgerechnet der Klimaschutzminister hat gegen das zweite Urteil, das das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Mai gegen die Bundesregierung gefällt hatte, Revision eingelegt. Mit der Revision beim Klimaschutzprogramm verweigert der Klimaschutzminister effektiven Klimaschutz. Der Richterspruch besagt, dass die Ampel ihr Klimaschutzprogramm auch für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Sonstiges nachschärfen muss. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren entscheiden.

Robert Habeck hätte es mit dem Akzeptieren des Urteils in der Hand gehabt, endlich wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland durchzusetzen. Möglich wäre damit zum Beispiel im Verkehrsbereich ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt. Doch dieses unverantwortliche Spiel auf Zeit wird ihm auf die Füße fallen: Mit einer Zurückweisung der Revision und damit Rechtswirksamkeit der Gerichtsentscheidung ist noch vor der Bundestagswahl im September 2025 zu rechnen. Auch durch das geänderte Klimaschutzgesetz ergibt sich für den Anspruch auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm nichts anderes.

Wir setzen auch für die restlichen Sektoren Klimaschutz durch! Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder Klimaklagen-Patenschaft beim anstehenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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„Klimaneutral“ durch Kompensation? Wir zeigen vor Gericht, dass diese Rechnung nicht aufgeht

Eurowings, Shell, dm und viele weitere Unternehmen werben mit Umweltversprechen: Sie bewerben Flugreisen, Benzin oder Duschgel als „klimaneutral“ und begründen die Werbeaussagen mit dem Kauf von Emissionsgutschriften aus Kompensationsprojekten im Ausland. Öko-Bilanzen der Produkte werden so schöngerechnet, ohne dass die entsprechenden Unternehmen selbst Emissionen vermeiden und reduzieren müssen. Seit Mai 2022 kontrollieren wir Produktwerbungen und stellen immer wieder fest, dass die Rechnung mit der Kompensation nicht aufgeht. Die versprochenen CO2-Einsparungen werden massiv überschätzt, sind nicht dauerhaft oder es handelt sich bei den Kompensationsprojekten um Vorhaben, die auch ohne den Verkauf der Emissionsgutschriften umgesetzt worden wären und somit keine zusätzlichen Einsparungen bringen.

Mehr als 90 Rechtsverfahren gegen Unternehmen haben wir deshalb bereits angestoßen und waren bislang in allen Fällen erfolgreich.
In 48 Fällen haben die Unternehmen ihre täuschenden Werbeaussagen zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. In 12 Fällen haben Gerichte uns Recht gegeben, wie erst kürzlich im Verfahren gegen den Mineralöl- und Energiekonzern BP, der seine Schmierstoffe und Motorenöle nicht weiter als „klimaneutral“ bewerben darf.

Doch Unternehmen erklären nicht nur die absurdesten Produkte, wie fossiles Öl, als „klimaneutral“, sondern auch sich selbst. Der Sportartikelhersteller Adidas verspricht zum Beispiel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Auch gegen solche Versprechen, die meist in der Zukunft liegen und unzureichend mit Kompensation oder unrealistischen Annahmen begründet werden, gehen wir verstärkt vor. Wir sagen ganz klar: Unternehmen müssen überprüfbare Ziele und einen realistischen Umsetzungsplan vorlegen, statt sich bloß ein grünes Image anzudichten.

Wir werden unsere Arbeit für mehr Transparenz mit aller Kraft fortsetzen – für ehrlichen Klimaschutz. Fordern Sie jetzt mit uns: Schluss mit der Verbrauchertäuschung!
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Mehrweg muss immer vorrätig sein: Wir haben unsere Klage gegen Back-Factory gewonnen!

Obwohl ein Franchisenehmer von Back-Factory angeben hatte, mit einem Mehrwegsystem zusammen zu arbeiten, haben wir bei Testbesuchen Getränke nur in Einweg-Bechern bekommen. Dabei gilt seit Januar 2023 die Mehrwegangebotspflicht: Damit sind größere Betriebe, die verzehrfertige Speisen und Getränke verkaufen, gesetzlich verpflichtet, diese Produkte auch in Mehrweg anzubieten. Deshalb haben wir geklagt – und gewonnen! Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass diese Unternehmen immer ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig haben müssen. Ein bisschen Mehrweg reicht nicht!

Das Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler
, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Das Urteil stärkt zudem Ihr Recht als Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn noch immer sind die Müllberge gigantisch: 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen werden jedes Jahr bundesweit weggeworfen. Daran muss sich schnellstmöglich etwas ändern.

Mehrweggeschirr kann hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden, um wertvolle Ressourcen zu sparen und das Klima zu schützen. Zudem müssen die zuständigen Landesbehörden dringend stärker kontrollieren, ob die Mehrwegangebotspflicht auch wirklich umgesetzt wird.

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Werden Sie Teil des Globalen Klimastreiks am 20. September: Jetzt mitmachen und kostenlos Demo-Material abholen

Hitzerekorde, Flutkatastrophen, Waldbrände, Wasserknappheit:  Dieser Sommer zeigt wie die vergangenen bereits sehr klar, welche desaströsen Folgen die Klimakrise hat und macht deutlich: Wir stecken schon mittendrin und müssen endlich handeln!

Gemeinsam mit Fridays for Future und vielen weiteren Organisationen rufen wir deshalb zum nächsten Globalen Klimastreik am Freitag, den 20. September 2024 auf! Es ist höchste Zeit, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen und klarzumachen, dass sofortige Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten erforderlich sind. Nur gemeinsam können wir den Kurs noch ändern!

Um das zu erreichen, müssen wir sichtbar sein: Helfen Sie uns, den Klimastreik groß zu machen. Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Demo-Paket vor Ort ab! Gemeinsam für eine klimagerechte Zukunft: Wir sehen uns beim Klimastreik am 20. September!

Sie können nicht zum Klimastreik gehen? Werden Sie dennoch Teil der Bewegung und setzen Sie jetzt ein Zeichen für den Klimaschutz. Schließen Sie sich mit wenigen Klicks unseren Klimaklagen an und werden Sie Klimaheld!
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