Ein wichtiger Tag für den deutschen Rechtsstaat: Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag darüber verhandelt, ob gegenüber Regierungspolitikern und Behördenleitern, die sich weigern, Recht und Gesetz zu beachten und Gerichtsurteile umzusetzen, als letztes Mittel auch die Beugehaft verfügt werden kann.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass sowohl das Gericht als auch die EU-Kommission Ministerpräsident Markus Söders Weigerung, ein Gerichtsurteil für die Saubere Luft in München aus dem Jahr 2012 zu beachten und Diesel-Fahrverbote anzuordnen, aufs Schärfste verurteilen. Zum Jahresende rechnen wir mit einer Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts. Der berichterstattende Richter beim EuGH verwies ausdrücklich auf drei bereits in Deutschland erfolgte Zwangshaft-Gerichtsentscheidungen. Wir freuen uns auf den zu erwartenden wegweisenden Beschluss.
Seit sieben Jahren ignoriert die Bayerische Staatsregierung Urteile des Verwaltungsgerichts Bayern, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, wonach für die mit Dieselabgasen hochbelastete Landeshauptstadt ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden muss, der Diesel-Fahrverbote vorsieht, sodass bis Ende 2019 die Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid eingehalten werden. Im Auftrag von Audi und BMW weigert sich Söder, das Urteil umzusetzen.
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